Kursbedingungen / Tauchkurs-AGB
Tauchkurs-AGB von Tauchsport Seekuh, Mainz
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Tauchkurse bei Tauchsport Seekuh e.K., Am Großen Sand 12a, 55124 Mainz.
Werden Kursteile oder Tauchgänge bei anderen Tauchschulen / Tauchbasen durchgeführt, gelten die Bedingungen der jeweiligen Veranstalter, Tauchbasen oder Tauchschulen. Tauchsport Seekuh wird hier nur als Vermittler tätig, es kommt hierdurch keine Buchung oder Vertrag mit Tauchsport Seekuh zustande.
Die Abgabe einer Kursanmeldung stellt nur ein Angebot des Tauschülers über die Kursteilnahme dar. Der Vertrag kommt erst durch Annahme von Tauchsport Seekuh e.K. zustande. Die Annahme erfolgt durch ausdrückliche Erklärung, dass der Kurs so durchgeführt werden kann oder durch Stellung der Rechnung über den Kurs.
Die Ausbildung erfolgt gem. der Vereinbarung unter Berücksichtigung der Standards der jeweiligen Tauchsportorganisation, soweit eine solche ausdrücklich benannt wurde.
Der Kurspreis beinhaltet die Anmeldegebühr, alle vorgeschriebenen Theoriestunden, Abnahme der Prüfungen, die vorgeschriebene Schwimmbadausbildung (oder Confined Water) und die vorgeschriebenen Freigewässertauchgänge an einem See der dem Tauchlehrer für die jeweiligen Übungen geeignet erscheint. Die Anfahrt und der Transport der Ausrüstung ist durch den Tauchschüler selbst zu gewährleisten. Mit der Ausrüstung dürfen keine Extremtauchgänge durchgeführt werden. Der Tauchschüler hat sich von der einwandfreien Funktion der Ausrüstung vor jedem Tauchgang selbst zu überzeugen und den Geräte-Check sowie den Buddy-Check sorgfältig durchzuführen.
Die Wiederholungen von einzelnen Abschnitten sind im Preis nicht inbegriffen.
Alle darüberhinausgehenden Leistungen bedürfen der Schriftlichkeit.
Die Anzahlung (Anmeldegebühr) von 33% des Kurspreises (mind. 30.- €) ist direkt bei Anmeldung zu zahlen. Der Rest des Kurspreises ist spätestens 3 Wochen vor Beginn des Kurses fällig. Bei Buchungen weniger als 3 Wochen vor Kursbeginn ist der Kurspreis sofort fällig. Kursbeginn ist die Freischaltung des E-Learning oder Teilnahme an einer Veranstaltung.
Der Tauchschüler hat sich vor jedem Tauchgang selbstständig davon zu überzeugen, dass sich seine Ausrüstung in einem einwandfreien Zustand befindet und hat evtl. Zweifel daran beim Tauchlehrer anzuzeigen.
Die Termine und Orte werden vor Beginn des jeweiligen Kursabschnittes mit dem Tauchschüler abgesprochen und gelten als verbindlich.
Der Tauchschüler verpflichtet sich, dass vom Tauchlehrer aufgetragene Selbststudium sorgfältig durchzuführen, alle vom Tauchlehrer oder Assistenten vorgegebenen Kursabläufe zu befolgen und alle nicht verstandenen Themen und Anweisungen unverzüglich zu klären.
Der Kurs ist in höchstens 6 Monaten zu absolvieren. Nach dieser Zeit besteht kein Anspruch mehr auf Unterricht oder Brevetierung. Ausnahmen sind nur möglich, wenn die Verzögerungen vom Tauchschüler nicht zu verantworten sind.
Die Zertifizierung erfolgt nur nach dem Bestehen aller geforderten Prüfungen und Übungen. Der Rücktritt bis 6 Wochen vor Kursbeginn ist kostenlos, bei Rücktritt/Stornierung weniger als 6 Wochen vor Kursbeginn, wird die Anmeldegebühr nicht erstattet. Bei einem Rücktritt ab 3 Wochen vor Kursbeginn ist der Kurspreis in voller Höhe zu entrichten. Rücktritt und Stornierung haben schriftlich zu erfolgen. Ein Widerrufsrecht besteht bei Tauchkursen zu einem bestimmten Termin gem. § 18 Abs 1 Z 10 FAGG auch wenn hierdurch ein Kursplatz frei wird (EuGH C‑96/21, CTS Eventim, Rz 48) nicht.
Das medizinische Risiko (dauerhafte oder vorübergehende Tauchuntauglichkeit durch Krankheit oder sonstigen Gründen), trägt der Tauchschüler.
Die Fa. Tauchsport Seekuh schuldet nur einen Platz im Kurs. Fehlt der Tauchschüler an Teilen des Kurses, erlischt sein Anspruch auf die Unterrichtung dieser Teile, das Nachholen ist kostenpflichtig.
Wichtiger Hinweis: Fällt der Tauchschüler aus Krankheitsgründen aus, hat dieser die Kosten für die Wiederholung zu tragen. Diese Kosten können separat oder über uns versichert werden.
Die Tauchausrüstung kann nur in den Konfektionsgrößen 46 bis 58 (Herren) und 36 bis 44 (Frauen) gestellt werden. Andere Größen sind durch den Tauchschüler selbst zu stellen.
Die Tauchschule und die beauftragten Mitarbeiter haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für die von ihnen im Zusammenhang mit der Erbringung ihrer vertragsgemäßen Leistungen verursachten Schäden.
Der Tauchschüler erklärt weiterhin, dass er einverstanden ist, dass seine Daten per EDV erfasst werden. Eine Weitergabe erfolgt nur an den Verband, nach dessen Richtlinien die Ausbildung erfolgt.
Tauchen ist eine Natursportart. Zur Sicherheit der Taucher können Veranstaltungen nicht immer stattfinden – zum Beispiel bei Gewitter
Der Teilnehmer erkennt an und erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass mit der Anmeldung zum Kurs die Verpflichtung einhergeht, regelmäßig und pünktlich am Unterricht teilzunehmen, die geforderten praktischen und theoretischen Leistungen zu erbringen und die anfallenden Kursgebühren vollständig zu entrichten.
Der Teilnehmer erklärt, verstanden zu haben, dass der Lernerfolg im Bereich Apnoe- und Gerätetauchen maßgeblich von seiner eigenen aktiven Mitwirkung, Motivation und Übung abhängt. Der Kursleiter (Instructor) kann den Lernprozess lediglich begleiten und unterstützen; die Verantwortung für den persönlichen Fortschritt liegt beim Teilnehmer selbst.
Ferner erklärt der Teilnehmer, dass sämtliche offenen finanziellen Angelegenheiten mit der durchführenden Einrichtung und/oder dem Instructor vor Ausstellung einer Zertifikationskarte vollständig geklärt sein müssen.
Dem Teilnehmer ist bewusst, dass zur erfolgreichen Kursteilnahme eine persönliche Investition an Zeit, finanziellen Mitteln, Kooperation und praktischer Übung erforderlich ist. Er erkennt die mit dem Tauchsport verbundenen Risiken an und übernimmt die Verantwortung für sein eigenes Verhalten im Rahmen der Ausbildung.
Der Teilnehmer erklärt, verstanden zu haben, dass die Entscheidung über die Tauchtauglichkeit sowie die Ausstellung der Zertifizierung im alleinigen Ermessen des verantwortlichen Instructors liegt.
Sollte festgestellt werden, dass Teile des Vertrags als nichtig zu betrachten sind, so gelten nur diese als nichtig, alle anderen Teile behalten ihre Wirkung.
Stand: 01.09.2026