Tauchsport Seekuh
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Club-AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Club-Mitgliedschaft


Regelungen zur Mitgliedschaft



1. Mitgliedschaft


1.1

Die Mitgliedschaft kommt durch die Annahme des vom Mitglied vollständig ausgefüllten Antrags durch den Club zustande. Als Annahme gilt der Erhalt der persönlichen „Club-Card“, oder die Gewährung von Clubleistungen.


1.2

Vertrags- und Ansprechpartner des Club-Mitgliedes ist: Tauchsport Seekuh e.K., Kurt-Schumacher-Str. 27, 55124 Mainz, Tel: 06131-7209737.


1.3

Die Mitgliedschaft berechtigt zur Inanspruchnahme aller auf dem Club-Antrag genannten Leistungen. Tauchsport Seekuh e.K. – der Club bietet zum einen clubeigene Leistungen an, vermittelt aber auch Leistungen Dritter. Für die Clubeigenen Leistungen gelten die hier aufgeführten AGB.


1.4.

Für vom Club vermittelte Leistungen Dritter kommen Vertragsbeziehungen ausschließlich zwischen dem Dritten und dem Mitglied zustande. Hierfür gelten die Geschäftsbedingungen der jeweiligen Drittanbieter. Tauchsport Seekuh e.K.– der Club kann die Qualität der Leistungen der Drittanbieter nicht überprüfen. Er haftet dem Mitglied daher nicht, wenn der Drittanbieter seine Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbringt oder das Clubmitglied bei der Durchführung der Leistung des Drittanbieters geschädigt wird.



2. Laufzeit und Mitgliedschaftsbeitrag der Mitgliedschaft


2.1

Die Mitgliedschaft wird für die Mindestdauer von 24 Monaten geschlossen und verlängert sich automatisch, sofern sie nicht gekündigt wird. Verträge die vor dem 01.03.22 geschlossen wurden, können mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Mitgliedschaftsjahres von beiden Parteien gekündigt werden. Verträge die nach dem 01.03.22 abgeschlossen wurden, können nach Ablauf monatlich gekündigt werden. Das Clubmitglied hat bei Kündigung der Mitgliedschaft die „Club- Card“ an den Club zurückzugeben.

 

2.2

Im Falle der Kündigung richten Sie Ihr Schreiben an: Tauchsport Seekuh e.K., Kurt-Schumacher-Str. 27, 55124 Mainz.


2.3

Der Mitgliedschaftsbeitrag richtet sich nach der jeweiligen Club-Variante und wird, wie im jeweiligen Antrag vereinbart, i.d.R. per Einzugsermächtigung im Voraus erhoben.


2.4

Sollte der Mitgliedschaftsbeitrag nicht eingezogen werden können, so trägt das Mitglied die anfallenden Kosten für Rücklastschriften und die Kosten für den erneuten Einzug des Mitgliedschaftsbeitrags.


2.5

Wenn eine Einzugsermächtigung erteilt wurde, tritt der Verzug ohne weitere Mahnung ein, wenn der Club nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit den Mitgliedschaftsbeitrag auf seinem Konto verbuchen kann.

Der Verzug berechtigt zur fristlosen Kündigung der Mitgliedschaft durch den Club.



3. Club-Card


3.1

Jedes Mitglied erhält zu Beginn der Mitgliedschaft eine „Club-Card“, welche für die gesamte Dauer der Mitgliedschaft gültig ist.

Die „Club-Card“ dient zur Identifikation des Mitglieds und ist nicht übertragbar. Durch Vorlage der „Club-Card“ ist das Mitglied berechtigt die seiner Club -Variante entsprechenden Leistungen in Anspruch zu nehmen.


3.2

Für die Bearbeitung des Verlustes und die Neuerstellung einer „Club-Card“ wird ein Betrag von 5,-€ erhoben. Der Verlust ist unverzüglich dem Club schriftlich mitzuteilen.


4. Mitgliederdaten


4.1

Die persönlichen Daten des Mitgliedes ( Name, Geburtsdatum, -Ort, Anschrift, Telefonnummern, e-mail, Brevetierung, Bankverbindung ) werden unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz in der Mitgliederdatei des Tauchsport Seekuh e.K. – der Club gespeichert und verarbeitet. Zur Inanspruchnahme von Drittanbietern können die Daten soweit dies zur Organisation oder zur Durchführung der Drittleistung erforderlich ist, an diese weitergegeben werden.

 

5. Änderungen und Ergänzungen


5.1

Tauchsport Seekuh e.K. – der Club ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern und zu ergänzen; die Änderungen werden

durch Aushang im der Tauchbasis und an die vom Mitglied hinterlegte Email-Adresse bekannt gegeben. Das Mitglied akzeptiert die Änderungen entweder durch Inanspruchnahme einer Clubleistung, oder aber es gilt stillschweigendes Akzeptieren, wenn nicht innerhalb von 6 Wochen nach Bekanntgabe schriftlich Widerspruch eingelegt wird.

Des Weiteren können die Leistungen der einzelnen Mitgliedschafts-Varianten von

Tauchsport Seekuh e.K. – der Club geändert oder neu zusammengestellt

werden. Die Änderungen werden durch Aushang im Tauchladen bekannt gegeben. Das Mitglied akzeptiert die Änderungen entweder durch Inanspruchnahme oder aber es gilt stillschweigendes Akzeptieren, wenn nicht innerhalb von 6 Wochen nach Bekanntgabe schriftlich Widerspruch eingelegt wird.



6. Anwendbares Recht


6.1

Es gilt deutsches Recht.



7. Erläuterungen zu Clubleistungen


7.1

Ausfahrten:

Dem Mitglied wird, im Rahmen der Verfügbarkeit, die Möglichkeit gegeben, bei rechtzeitiger Anmeldung, an Ausfahrten teilzunehmen. Eventuell

entstehende Kosten wie z.B. Eintrittsgelder für Seen, Übernachtungskosten, Verpflegung, sind selbst zu tragen. Auch wird vom Club keine kostenlose Ausrüstung zur Verfügung gestellt.


7.2

Bei den Leihautomaten, welche man kostenfrei für die Zeit der Revision der eigenen Lungenautomaten zur Verfügung gestellt bekommt, handelt es sich um Schulungsautomaten. Ein Anspruch auf gleichwertige Lungenautomaten besteht nicht.


7.3

Die Sporttaucherunfallversicherung, sofern vereinbart, wird beim Drittanbieter abgeschlossen. Der Club behält sich vor, ohne Information der Mitglieder, einen anderen Drittanbieter zu wählen, sofern der Umfang der Leistungen sich nicht verringert. Die Leistungen der Versicherung können auf Wunsch eingesehen werden.

 

7.4.

Das Clubmitglied verpflichtet sich, seine Lungenautomaten und seine Flasche bei Tauchsport Seekuh e.K. – der Club auf sich registrieren zu lassen, sofern es diesbezügliche Leistungen in Anspruch nehmen möchte.


7.5.

Das Schwimmbadtraining beinhaltet nur den freien Eintritt ins Schwimmbad zu den vom Tauchsport Seekuh e.k. – der Club vorgegebenen Terminen. Es besteht kein Anspruch darauf, durch den Tauchlehrer/-in unterrichtet oder beaufsichtigt zu werden. Die Haftung für durch das Mitglied verschuldete Unfälle liegt beim Mitglied.


7.6.

Einzelheiten zum Verleih von Ausrüstung regelt die „Allgemeine Erklärung“ des Tauchsport Seekuh e.K., welche jedes Clubmitglied gelesen und akzeptiert hat.


7.7.

Für alle Aktivitäten gelten die Standards von SSI, IAC und PADI als verbindlich. Bei unterschiedlichen Angaben gilt der konservativere (restriktivere) Standard.


8. Haftungsausschluss


8.1

Tauchsport Seekuh e.k. – der Club haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von Tauchsport Seekuh e.k. – der Club oder von deren Vertretern oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im übrigen haftet Tauchsport Seekuh e.k. – der Club nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

Der Schadenersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für Schäden durch Pflichtwidrige Leistungen von Tauchsport Seekuh e.k. – der Club an Rechtsgütern des Mitglieds, z.B. Schäden an anderen Sachen, sind jedoch ganz ausgeschlossen.

Die beiden vorgenannten Sätze gelten nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.

Die Regelung der vorstehenden Absätze erstreckt sich auf jegliche Form des Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund. Sie gilt auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.


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